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GesRZ 1, Februar 2017, Seite 6

Investorenvereinbarungen

Hans-Georg Koppensteiner

Der vorliegende Beitrag behandelt Investorenvereinbarungen, ein Thema, das in Deutschland in den letzten Jahren mehrfach Aufmerksamkeit erfahren hat, aber in Österreich noch kaum erschlossen ist.

I. Zum Gegenstand des Beitrags

Es gibt – durch die deutsche Praxis vielfach bestätigt – Verträge, mit denen der Vorstand einer AG weitgehende Beschränkungen zukünftiger Ermessensspielräume akzeptiert. Das gilt zB für Franchisenehmer, deren Geschäftstätigkeit stark von Vorgaben des Franchisegebers geprägt sein kann. Auch Zulieferer (etwa in der Kfz-Industrie) müssen sich vertraglich nicht selten bezüglich technischer Details, Investitionen, Produktionsplanung und Lieferzeiten (Just-in-time-Verträge) an Entscheidungen des Vertragspartners orientieren, vor allem dann, wenn sie auf ihn angewiesen sind. In Kreditverträgen mit Banken kommen neben umfangreichen Berichtspflichten Klauseln vor, die den Kreditnehmer zB dazu anhalten, (bei Eintritt bestimmter Umstände oder ohne sie) mit oder ohne Aufforderung der Bank bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen (sog covenants). Zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs, von Übernahmen oder eines sonstigen Aktienerwerbs wird nicht selten vereinb...

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