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SWK 22, 1. August 2015, Seite 1000

Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Werbungskosten

Wann liegt eine „gesetzliche Versicherungspflicht“ vor?

Stefan Schuster

In zwei unlängst entschiedenen Fällen ( RV/1100009/2014; , RV/3100165/2012) hatte das BFG zu prüfen, ob Beiträge zur privaten Krankenversicherung von Priestern Werbungskosten darstellen oder nicht, und kam zu unterschiedlichen Schlüssen. Dabei stellen sich Fragen: Warum werden freiwillig geleistete Prämien für eine private Krankenversicherung nicht als Werbungskosten anerkannt? Könnte das auch auf andere Freiberufler Auswirkungen haben?

1. Die Erkenntnisse des BFG

Das Erkenntnis vom , RV/1100009/2014, bejahte die Abzugsfähigkeit der für eine private Krankenversicherung eines Priesters geleisteten Beiträge im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß, das Erkenntnis vom , RV/3100165/2012, schloss sie aus.

1.1. Der außersteuerliche Hintergrund

In § 5 Abs 1 Z 7 ASVG werden Priester von der Pflichtversicherung ausgenommen, sofern diese nur in einem Dienstverhältnis mit ihrer Kirche und deren Einrichtungen, wie etwa Orden oder Kongregationen, stehen. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist somit nicht vorgesehen. Allerdings verlangt das innerkirchliche Recht den Nachweis einer Krankenversicherung. Der Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung wird ermöglicht.

1.2. Die steuerlichen Konsequenzen

Zu untersu...

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