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Steuerreform 2015/2016 und Rechtsformwahl
Einfluss der Änderungen auf die Wahl der Rechtsform
Mit der Steuerreform 2015/2016 werden die Steuerzahler auf der einen Seite über eine Reform des Einkommensteuertarifs entlastet, wohingegen auf der anderen Seite der besondere Steuersatz auf Kapitaleinkünfte teilweise erhöht wird. Dieser Beitrag setzt sich mit den Folgen dieser Änderungen auf die Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht auseinander.
1. Ausgangslage und Änderungen
1.1. Neuer Einkommensteuertarif
Der österreichische Einkommensteuertarif ist ein progressiver Stufentarif. Dabei wird das Einkommen iSd § 2 EStG gem § 33 Abs 1 EStG in einzelne Tarifstufen zerlegt, auf die unterschiedliche Grenzsteuersätze zur Anwendung kommen. Ein Basiseinkommen bis 11.000 Euro bleibt steuerfrei, darüber gelten nach dem StRefG 2015/2016 sechs anstatt bisher drei Tarifstufen. Die Grenzsteuersätze sind zukünftig direkt im Gesetz angeführt und stellen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wie folgt dar:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bruttoeinkommen in Euro | aktuell | ab 2016 |
11.000 bis 18.000 | 36,5 % | 25 % |
18.000 bis 31.000 | 36,5 % | 35 % |
31.000 bis 60.000 | 43,21 % | 42 % |
60.000 bis 90.000 | 50 % | 48 % |
90.000 bis 1 Million | 50 % | 50 % |
über 1 Million | 50 % | 55 %* |
* Auf fünf Jahre befristet.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen durch die Senkung des Eingangssteuersatzes vo...