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Anrechnung ausländischer Steuern
Bei fehlender Steuerbelastung im Jahr der Erfassung der ausländischen Einkünfte kann in Österreich keine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgen, und zwar auch nicht in Folgejahren, weil in Folgejahren nicht mehr dieselben, sondern andere Einkünfte erfasst werden. – (§ 2 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/15/0002)