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SWK 19, 1. Juli 2015, Seite 846

Zwischenschalten einer funktionslosen Gesellschaft

Indizien für wirtschaftlich ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungen

Bernhard Renner

Weder eine Gesellschaftsgründung noch die Nutzung einer Leasingfinanzierung sind an sich missbräuchlich iSd § 22 Abs 1 BAO. Das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft ohne wirtschaftliche Funktion ist hingegen unangemessen. Dabei erfüllt nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern (; 2012/15/0162).

1. Sachverhalt

Eine GmbH & Co KG (in der Folge: KG) wurde am gegründet. 2004 kaufte sie EDV-Hardware (überwiegend Ersatzanschaffungen), die sie sie an eine weitere im selben Konzern befindliche GmbH, die ihrerseits am gegründet worden war, vermietete. Die KG beantragte für 2004 eine Investitionszuwachsprämie (IZP) gemäß § 108e EStG 1988, die antragsgemäß gewährt wurde.

Anlässlich einer Betriebsprüfung wurde die IZP zur Nachzahlung vorgeschrieben. Mit den Ende 2003 erfolgten beiden Firmenneugründungen sei eine künstliche Auslagerung von Investitionen zwecks Optimierung der IZP durchgeführt worden. Die Anschaffung durch die bisher damit betraute Gesellschaft hätte zu einer um mindestens 80 % geringeren IZP geführt. Unter Wegdenken dieser Effekte erschienen die beiden Firmenneugründungen...

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