zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2015, Seite 845

VfGH verlangt ungeschwärzte Hypo-Akten

Der VfGH hat in der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesminister für Finanzen und dem Hypo-Untersuchungsausschuss entschieden: Akten und Unterlagen sind ungeschwärzt vorzulegen. Wenn Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, müssen sie ohne Rücksicht auf sonstige bestehende Verschwiegenheitspflichten ungeschwärzt vorgelegt werden. Ohne Kenntnis aller Akten und Unterlagen ist die Erfüllung der Kontrollfunktion des Untersuchungsausschusses nicht möglich. Ob Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, entscheidet zunächst das Organ, von dem Akten angefordert werden; im Streitfall dann der Verfassungsgerichtshof. Die Verantwortung zur Wahrung insbesondere des Datenschutzes bei der Verwendung der Akten und Unterlagen trägt das Parlament ( UA 2/2015, UA 4/2015).

Daten werden geladen...