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SWK 19, 1. Juli 2015, Seite 842

Überblick über das neue Einlagensicherungssystem

Maßnahmen des Gesetzgebers zur Sicherung und Transparenz

Derya Trentinaglia

Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) verabschiedet, die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats ist für Anfang Juli vorgesehen. Damit wird für das Einlagensicherungssystem ein Meilenstein gelegt: Die Entschädigung von Einlegern bei Ausfall einer Bank soll nach einer organisatorischen Übergangsphase ab 2019 rasch und umfassend sein. Die Haftung des Bundes entfällt. Der folgende Beitrag stellt das neue Einlagensicherungssystem im Überblick dar.

1. Ziele und Maßnahmen des neuen Einlagensicherungssystems

Wie auch bisher wird zwischen Maßnahmen und Regelungen betreffend die Einlagensicherung und jenen nach der Anlegerentschädigung unterschieden. Mit dem ESAEG erfolgt die Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme sowie der Richtlinie über die Entschädigung von Anlegern.

Die Einlagensicherung soll das Vertrauen der Einleger in die Finanzmarktstabilität stärken, indem Maßnahmen von den Einlagensicherungseinrichtungen einheitlich umgesetzt und von der Aufsicht, nämlich der FMA in Zusammenarbeit mit der OeNB, überwacht werden. Damit soll bei in Schieflage geratenen Banken der Ansteckungseffekt auf nicht d...

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