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SWK 19, 1. Juli 2015, Seite 836

Ministerrat beschließt Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz

In seiner Sitzung am hat der Ministerrat ua auch die Regierungsvorlage zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) beschlossen. Mit dem SBBG soll durch eine Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden der bisherige Ausfall beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug eingedämmt werden. Scheinfirmen sowie Personen und deren Versicherungsverhältnisse, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden, sollen anhand einer Reihe von Kriterien identifiziert werden, um (vermeintliche) Versicherungsverhältnisse – inklusive reiner Scheinanmeldungen tatsächlich nicht beschäftigter Personen – zum Scheinunternehmen zu beenden und den wahren Dienstgeber zu erurieren. Ein weiteres Ziel des Gesetzespakets ist die Zurückdrängung bzw Eindämmung der unrechtmäßigen E-Card-Verwendung und – durch Einsatz des sogenannten „Mystery-Shoppings“ – der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen.

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