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SWK 18, 20. Juni 2015, Seite 831

Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften?

Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung reicht es für die Erfüllung des Tatbestands des § 302 Abs 1 StGB nicht aus, wenn sich der Schädigungsvorsatz bloß auf den Anspruch auf Einhaltung jener Vorschrift bezieht, deren Verletzung den Befugnismissbrauch begründet. Besteht der Befugnismissbrauch in der Missachtung von Verfahrensvorschriften, kommt es darauf an, dass der Schädigungsvorsatz den von dieser Vorschrift verfolgten Schutzzweck erfasst. Soweit nicht bei Tribunalen tätige Organwalter betroffen sind, ist nicht ein Parteienanspruch auf objektive Verfahrensführung und Entscheidung an sich (strafrechtlich relevanter) Schutzzweck der Befangenheitsvorschriften im Verwaltungsverfahren. Diese sollen vielmehr jedweden für Verfahrensbeteiligte nachteiligen Einfluss der Befangenheit auf die das Verfahren beendende (Ermessens-)Entscheidung ausschließen. Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften (hier: § 7 Abs 1 Z 3 AVG) wird demnach bei einem allein darauf bezogenen (Schädigungs-)Vorsatz nicht verwirklicht. Will der Beamte nicht ohnehin – was primär in Betracht kommt – einen sonstigen (materiellen) Anspruch des Staates oder ein subjektives (Verfahrens-)Recht des betroffenen Verfahrensbet...

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