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GesRZ 1, Februar 2017, Seite 4

Informelle Einigung auf eine neue Aktionärsrechte-Richtlinie

Dem ersten Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre aus dem Jahr 2014 (KOM [2014] 213 endgültig) brachte das Europäischen Parlament 2015 bedeutende Änderungswünsche entgegen. Daraufhin geriet der informelle Trilog ins Stocken. Am kam es zu einer Einigung zwischen dem damaligen EU-Vorsitz (Slowakei) und Vertretern des Europäischen Parlaments, dem der Ausschuss der Ständigen Vertreter bereits zugestimmt hat. Am erging der Kompromisstext des Generalsekretariats des Rates der EU. Nach der Annahme durch den Rat gelangt der Richtlinienvorschlag im Europäischen Parlament zur Abstimmung. Inhaltlich enthält der Richtlinienvorschlag zum Teil weitreichende Änderungen zu den Themenbereichen „Vergütungspolitik“, „related party transactions“, „Aktionärskommunikation“ und „Rolle von institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern“.

Das Thema „Vergütungspolitik und Hauptversammlungsbeschluss“ wird durch den Richtlinienvorschlag einer weitrechenden Regelung unterworfen. Emittenten haben e...

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