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Avalprovision als Einkünfte aus Leistungen
(B. R.) – Strittig war, ob die einmalige entgeltliche Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als Kreditbesicherung zugunsten einer notleidenden, im Einflussbereich des Beschwerdeführers stehenden Gesellschaft, für die dieser eine marktübliche Avalprovision erhalten hat, eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 darstellt. Der Beschwerdeführer verneinte dies, weil die Haftungsprovision in wirtschaftlicher Hinsicht mangels nachhaltiger Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht mit gewerblichen Einkünften vergleichbar sei.
Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, ausgenommen die Veräußerung von Vermögensgegenständen. Die Bestellung von Sicherheiten durch den Beschwerdeführer mit der damit verbundenen Übernahme eines Haftungsrisikos stellt für die in seinem Einflussbereich stehende Gesellschaft einen wirtschaftlichen Vorteil dar, dem die dafür vereinnahmte Avalprovision als fremdübliche Gegenleistung synallagmatisch gegenübersteht.
In der Übernahme eines finanziellen Wagnisses für einen Dritten gegen Entgelt kann eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 gesehen werden kann (Verweis auf , betreffend die Übernahm...