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Vereinfachte Meldung zur Sozialversicherung
Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze – Senkung der gesetzlichen Verzugszinsen
(SWK) – Der Arbeits- und Sozialausschuss des Nationalrats hat kürzlich die Regierungsvorlage (RV 618 BlgNR 25. GP) zu einem Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), mehrheitlich beschlossen.
Mit dem Gesetzespaket soll eine monatliche SV-Beitragsgrundlagenmeldung eingeführt, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft und der gesetzliche Verzugszinsensatz um vier Prozentpunkte gesenkt werden. Im Folgenden werden die Eckpunkte im Überblick dargestellt. Die Änderungen sollen grundsätzlich mit in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Beitragsnachweisung und Beitragsgrundlagennachweis (SV-Teil des Lohnzettels) sollen entfallen und in der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengefasst werden. Die Meldungen der monatlichen Beitragsgrundlagen sollen auf elektronischem Weg bis zum 15. des Folgemonats erfolgen.
Werden die monatlichen Beitragsgrundlagen nicht oder nicht vollständi...