Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Zustellbevollmächtigter
Nach übereinstimmender Rechtsprechung und Lehre stellt die Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten nach § 10 ZustG einen verfahrensrechtlichen Bescheid dar, welcher tatsächlich bekämpft werden muss, wenn die zwingende Rechtsfolge des zweiten Satzes dieser Bestimmung nicht eintreten soll. – (§ 10 ZustG), (Zurückweisung)
( 2013/16/0045, 0046)