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Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Zu Vorteilen aus einem Dienstverhältnis zählen auch Leistungen zu einer Versicherung, die dem Arbeitnehmer „gehört“. Um hievon sprechen zu können, muss der Arbeitnehmer im Versicherungsverhältnis eine solche Stellung haben, dass er über die Ansprüche aus der Versicherung verfügen kann, es müssen ihm also die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zustehen. Ist von einer unwiderruflichen Begünstigung der Arbeitnehmer aus den Versicherungsverträgen auszugehen, sind die Einzahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der Versicherungsverträge als Zufluss vom Arbeitslohn iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 an die Arbeitnehmer zu werten. – (§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/13/0118)