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SWK 17, 10. Juni 2015, Seite 799

Nationalrat beschließt Begleitänderungen zum RÄG 2014

Am hat das Plenum des Nationalrats mehrheitlich das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 beschlossen. Mit dem durch das RÄG 2014 erforderlich gewordenen Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Nationalbankgesetz 1984, das Pensionskassengesetz, das Übernahmegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 – RÄ-BG 2015), werden ua folgende Anpassungen bzw Änderungen im Finanzmarktrecht vorgenommen: Verweise auf das UGB und Anpassungen an die Systematik der Rechnungslegung nach dem RÄG 2014; Umsetzung der Bilanz-Richtlinie; Abschaffung des Sonderpostens der unversteuerten Rücklagen; Neuregelung des Ausweises von latenten Steuern und eigenen Aktien; Bestimmung von Unternehmen von öffentlichem Interesse.

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