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SWK 17, 10. Juni 2015, Seite 795

Wie wirkt sich die neue Umsatzerlösdefinition aus?

Eine Diskussion über die Auswirkungen auf die nationale und internationale Rechnungslegung

Regina Auer und Roman Rohatschek

Im Rahmen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) kommt es zur Abänderung der bestehenden Umsatzerlösdefinition gemäß § 232 Abs 1 UGB. Die neue Definition ändert sich dahingehend, dass es sich bei den Umsatzerlösen nicht mehr um die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erlöse handeln muss. Diese Anpassung führt zur Ausweitung der bestehenden Definition, sodass nunmehr auch Erlöse, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstehen, ebenfalls zu den Umsatzerlösen gezählt werden können. Diese Anpassung wirft jedoch die Frage auf, wie die genauen Abgrenzungen zu treffen sind und wie sich die Abänderung der Definition auf die nationale und internationale Rechnungslegung auswirken wird.

1. Bilanzrichtlinie schafft neuen Rechtsrahmen für Jahresabschlüsse

Die EU hat mit der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) den Rechtsrahmen für Jahres- und Konzernabschlüsse neu überarbeitet. Ziel der EU ist es, eine Erleichterung für kleine Unternehmen zu schaffen, die bestehenden Begriffsdefinitionen in der Rechnungslegung zu erweitern sowie eine internationale vergleichbare Rechnungslegung zu fördern. Mit dem RÄG 2014 soll die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in das nationale Gesetz eing...

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