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GesRZ 1, Februar 2017, Seite 3

Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verabschiedet

Mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), BGBl I 2016/118, soll die 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 141 vom , S 73) umgesetzt werden und den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) entsprochen werden. Ziel ist es, dem Missbrauch des Finanzsystems für die Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken. Durch die Implementierung in das FM-GwG sollen die Vorschriften für Kredit- und Finanzinstitute in einem Gesetz zentral zusammengefasst werden.

Die Neuerung umfassen:

  • Verschiebung der Geldwäschebestimmungen aus dem BWG und VAG 2016 in das neue FM-GwG sowie entsprechende Anpassungen im AIFMG, BMSVG, BörseG, BaSAG, Devisengesetz 2004, FMABG, InvFG 2011, E-Geldgesetz 2010, ZaDiG, WAG 2007 und VAG 2016;

  • Erweiterung des risikobasierten Ansatzes;

  • Online-Identifizierung durch videogestütztes Verfahren;

  • Ausweitung der verstärkten Sorgfaltspflichten iZm politisch exponierten Personen;

  • Anhebung der Strafen sowie deren Veröffentlichung durch die FMA;

  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Ministeri...

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