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Aufwendungen für Tageszeitungen als Werbungskosten?
(B. R.) – Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig. Eine von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Betrachtungsweise muss bei Personen Platz greifen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringt, die im regelmäßigen Erwerb einer Vielzahl verschiedener (in- und ausländischer) Tageszeitungen zum Ausdruck kommt. Anderes kann auch dann gelten, wenn Zeitschriften ausschließlich für die Vorbereitung, Abhaltung bzw Ausgestaltung von Lehrveranstaltungen angeschafft werden, was aber vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist. Bei einem Englischlehrer an einem Gymnasium, der zudem in der Erwachsenenbildung tätig, ist aus dem Vorbringen, die Tätigkeit bringe eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich, sodass ein zeitgemäßer Fremdsprachenunterricht ohne regelmäßige Lektüre vor allem von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Literatur aller Art nicht möglich sei, nicht ableitbar. Dadurch wird auch nicht dargelegt, wieso Aufwendungen für Zeitschriften entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließli...