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SWK 17, 10. Juni 2015, Seite 767

Registrierkassen bringen Vielzahl an Ärgernissen

Auf dem Weg in die steuerliche Zitronenpresse?

SWK-Leser Karl-Heinz Morré, Steuerberater in Graz, schreibt uns anlässlich der geplanten Einführung der Registrierkassenpflicht (siehe dazu SWK 16/2015, 731 ff):

„Die ins Haus stehende Registrierkassenpflicht wird eine Vielzahl von Ärgernissen bringen. Ich spreche nicht von der Entdeckung vermuteter Schwarzumsätze, sondern von den ins Haus stehenden endlosen Diskussionen mit der Finanzverwaltung über die richtige Verbuchung der Warenbewegungen.

Beispiel: Kalkulation im Gastgewerbe

Die Klein- und Mittelbetriebe aus der Gastro-Branche verfügen in der Regel über keine Warenwirtschaftsprogramme, dh, dass bei jeder bonierten Speise oder Getränk vom Boniersystem automatisch der Warenbestand um die sich im verkauften Erzeugnis enthaltenen Ingredienzien vermindert wird. Dadurch wird laufend die Inventur der Erzeugungszutaten berichtigt, und man kann auch feststellen, über welche Boniersparte die einzelnen Grundzutaten hinausboniert wurden.

Da aber nur große Gastro-Ketten über solche Warenwirtschaftsprogramme verfügen, muss der Klein- und Mittelbetrieb gegensteuern, um nicht in den Strudel vermuteter Kalkulationsdifferenzen samt Steuernachzahlung und Finanzstrafverfahren hineingezogen zu werden...

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