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SWK 17, 10. Juni 2015, Seite 766

Abschleicherei – die neue Steuersünde

Eine Information für vermögende Österreicher

SWK-Leser Dr. Ernst Köllerer aus Marchtrenk schreibt uns anlässlich der geplanten Einführung einer Meldepflicht für Kapitalabflüsse ab 50.000 Euro im Rahmen der Steuerreform (siehe dazu SWK 16/2015, 735 f):

„Wissen Sie, was steuerliche Abschleicherei ist? Wenn Sie vermögend und in Österreich steuerpflichtig sind, sollten Sie es wissen. Es ist ein Begriff, den die anstehende Steuerreform in die Welt setzt. Sie finden ihn nicht bei Google und Wikipedia, nicht in der Bundesabgabenordnung oder im Finanzstrafgesetz, auch nicht im Rechtsinformationsdienst des Bundeskanzleramtes. Der Begriff ist absolut neu. Die Steuerreformer setzten ihn in die Welt, erklären den Tatbestand für unzulässig und sorgen auch gleich für die Bekämpfung.

Abschleicherei liegt vor, wenn Kapital von privaten Konten oder Depots abfließt. Kapitalabflüsse über 50.000 Euro sind von den Banken künftig dem Finanzministerium bei sonstiger drakonischer Bestrafung zu melden. Künftig? Nein! Rückwirkend ab , denn sonst könnte es den betroffenen Österreichern einfallen, noch schnell vor dem Inkrafttreten der Steuerreform mit ihrem Kapital abzuschleichen.

Sie, lieber Steuerzahler, meinen, dass Sie nicht einmal mit privaten Überweisungen in ein an...

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