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SWK 16, 1. Juni 2015, Seite 760

Dienstleistungsverkehr: Unionsrechtswidrige Steuerermäßigung bei Rentensparplänen

Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Pflichten aus Art 56 AEUV verstoßen, dass es eine Steuerermäßigung im Rahmen von Rentensparplänen eingeführt und beibehalten hat, die nur auf Zahlungen an in Belgien ansässige Einrichtungen und Fonds anwendbar ist.

( Kommission/Belgien, Rs C-296/12)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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