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SWK 16, 1. Juni 2015, Seite 759

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Einschränkung einer Steuerbefreiung auf das Vorliegen eines inländischen Arbeitgebers unzulässig

Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach Einkünfte einer in diesem Mitgliedstaat wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Person aus einer nichtselbständigen Tätigkeit von der Einkommensteuer befreit sind, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in diesem Mitgliedstaat hat, aber nicht, wenn er seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.

( Petersen und Petersen, Rs C-544/11)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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