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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Einschränkung einer Steuerbefreiung auf das Vorliegen eines inländischen Arbeitgebers unzulässig
Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach Einkünfte einer in diesem Mitgliedstaat wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Person aus einer nichtselbständigen Tätigkeit von der Einkommensteuer befreit sind, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in diesem Mitgliedstaat hat, aber nicht, wenn er seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.
( Petersen und Petersen, Rs C-544/11)