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SWK 16, 1. Juni 2015, Seite 755

Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und Risiken von Offshore-Gesellschaften

Ergebniskorrektur – Zurechnung – Missbrauch – Strafrechtliche Folgen – Verhältnis Mandant/Berater

Bernhard Renner

Rechts- und Geschäftsbeziehungen zu sogenannten „Offshore-Gesellschaften“ in Niedrigsteuerländern werden von der Finanzverwaltung mit Argusaugen beobachtet und sind Gegenstand zahlreicher Rechtsstreite zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen, stellen aber auch Herausforderungen an die Beziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Berater dar. Der jüngst im Linde Verlag erschienene Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 beschäftigt sich unter verschiedenen Blickwinkeln mit diesem Phänomen.

1. Definition(sversuch): Steueroase und Offshore-Gesellschaft

Um dem (Un-)Wesen von Offshore-Gesellschaften auf den Grund zu gehen, ist zunächst der Begriff der „Steueroase“, also jene Region bzw wirtschaftlichen Umgebung, in der sie idR situiert sind, näher zu durchleuchten. Dazu kann eingehend auf Bendlinger verwiesen werden, der zwischen echten Steueroasen (zB Cayman Islands, Bahamas, Bermudas), „Quasi-Steueroasen“ (zB Liechtenstein, Kanalinseln, Monaco, Zypern), Ländern mit Vorzugsbesteuerung für gewisse Branchen (zB in früherer Zeit Irland mit den sogenannten „Dublin Docks“) sowie Niedrigsteuerländern (zB Malta) unterscheidet.

Charakteristika von Offshore-Gesellschaften bzw Steueroasen sind unt...

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