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SWK 16, 1. Juni 2015, Seite 744

Zweitwohnung als Betriebsvermögen (§ 4 Abs 4 EStG)

Der Beschwerdeführer hat einen Einzelbetrieb in Kärnten und ist weiters wesentlich beteiligter Gesellschafter und Geschäftsführer eines Elektroinstallationsunternehmens mit Sitz in Niederösterreich. Aufgrund von Großbaustellen im Bereich Niederösterreich musste er an vier bis fünf Tagen pro Woche in Niederösterreich anwesend sein. Damit stehen ihm die unvermeidbaren Mehraufwendungen, die ihm erwachsen sind, weil er am Beschäftigungs- und Tätigkeitsort wohnen musste, als Betriebsausgaben zu. Vorerst übernachtete er in einem Hotel und entschied sich dann für den Ankauf einer Wohnung. Da eine Privatnutzung dieser Wohnung nicht festgestellt worden ist, sind die Kosten für diese Zweitwohnung als Betriebsausgaben absetzbar ( 2011/15/0173).

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