Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienheimfahrten bei Auslandseinsatz (§§ 3 Abs 1 Z 24, 20 Abs 2 EStG)
Entstehen durch eine Auslandstätigkeit abzugsfähige Aufwendungen, sind sie mit den steuerfreien Kostenersätzen, die für die Auslandstätigkeit gewährt wurden, gegenzurechnen. Sind die für die Auslandstätigkeit erhaltenen steuerfreien Bezüge höher als die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen, liegen keine Werbungskosten vor ( RV/2100635/2012).