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SWK 16, 1. Juni 2015, Seite 744

Familienheimfahrten bei Auslandseinsatz (§§ 3 Abs 1 Z 24, 20 Abs 2 EStG)

Entstehen durch eine Auslandstätigkeit abzugsfähige Aufwendungen, sind sie mit den steuerfreien Kostenersätzen, die für die Auslandstätigkeit gewährt wurden, gegenzurechnen. Sind die für die Auslandstätigkeit erhaltenen steuerfreien Bezüge höher als die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen, liegen keine Werbungskosten vor ( RV/2100635/2012).

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