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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 706

BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick

Judikatur des VwGH und des BFG

Christoph Ritz und Birgitt Koran

Das folgende BAO-Update bietet einen Praxisüberblick über die aktuelle Rechtsprechung des VwGH und des BFG zum Abgabenverfahrensrecht.

1. Haftungsinanspruchnahme trotz aufrechter Aussetzung der Einhebung

Die Entscheidung: Ro 2014/13/0035

Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub (§ 212a Abs 5 Satz 1 BAO). Zufolge § 230 Abs 2 BAO dürfen während dieser Zeit Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung einer Haftung.

Der Zahlungsaufschub endet mit Ablauf oder Widerruf der Aussetzung (nach § 212a Abs 5 Satz 2 BAO).

Der Ablauf ist mit Bescheid zu verfügen. Dies setzt einen rechtlich existenten Bescheidadressaten sowie die Möglichkeit einer Zustellung (zB an einen Vertreter des Abgabepflichtigen) voraus.

Nach Beendigung der Rechtsfähigkeit (zB durch Vollbeendigung einer GmbH durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Firmenbuchgesetz) wird im Allgemeinen (außer wenn ein Sachwalter oder Kurator vom Gericht bestellt wurde; vgl § 82 BAO) ein für Zustellungen des Ablaufbescheides tauglicher Vertreter nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ist ein Rechtmittel unerledigt und eine Aussetzung der Einhebung bescheidmäßig aufrecht im Zeitpunkt der Beendigung der Rechtspersönlichkeit d...

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