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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 671

Reform des ministeriellen Weisungsrechts

Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen sowohl in der verfassungs-, verwaltungs- und strafrechtlichen Rechtswissenschaft als auch – meist aus Anlass einzelner konkreter Strafverfahren – der allgemeinen und insbesondere der medialen Öffentlichkeit. Im Februar 2014 konstituierte sich im Auftrag des Justizministers ein Beratungsgremium zur Reform der Berichtspflichten und des Weisungsrechts, um ein verfassungskonformes Modell der Leitung, Steuerung und Kontrolle der Staatsanwaltschaften zu erarbeiten, das die Staatsanwaltschaften aus dem Anschein einer politischen Beeinflussung löst. Das BMJ hat vor Kurzem einen Ministerialentwurf (111/ME 25. GP) zur Begutachtung verschickt, mit dem die wesentlichen Empfehlungen des genannten Beratungsgremiums umgesetzt werden sollen. Der Entwurf zielt einerseits darauf ab, zu präzisieren, welche Strafsachen berichtspflichtig sind und welche Informationen in den Berichten der Staatsanwaltschaften enthalten sein müssen. Auf der anderen Seite sieht der Entwurf die Einrichtung eines beratenden Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisenrat“) vor und enthält Rege...

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