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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 659

Unternehmensnachfolge „neu“ – Was bringt die Erbrechtsreform 2015?

Änderungen im Pflichtteilsrecht und bei der Schenkungsanrechnung

Susanne Kalss und Christopher Cach

Im März 2015 legte der Bundesminister für Justiz den Entwurf für eine umfassende Reform des österreichischen Erbrechts (100/ME 25. GP: Erbrechts-Änderungsgesetz [ErbRÄG] 2015) vor. Die Erleichterung der Unternehmensnachfolge – gerade bei Familienunternehmen – ist ein wesentliches Anliegen des Entwurfs. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte vorgestellt, nämlich die Pflichtteilsdeckung, die Stundungsmöglichkeit des Pflichtteils und die Anrechnung von Schenkungen.

1. Pflichtteilsrecht

Das Instrument des Pflichtteilsrechts bleibt trotz mehrfach anklingender Diskussionen nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erhalten. Der Grund liegt nicht mehr in der notwendigen Versorgung von Nachkommen, sondern in der nicht näher hinterfragten Anerkennung der familiären Nähe. Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge kann das Pflichtteilsrecht das Unternehmen berühren bzw belasten, wenn dieses den überwiegenden oder einzigen Vermögensteil des Erblassers bildet und keine weiteren wertvollen Gegenstände in der Verlassenschaft enthalten sind. Dem Unternehmen müssen infolge der Ansprüche der Kinder und des Ehegatten als Pflichtteilsberechtigte die finanziellen Mittel zur Deckung der Pflichtteilsansprü...

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