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Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung
Kampf gegen Scheinunternehmen und Krankenstands- bzw E-Card-Missbrauch
(SWK) – Am hat das BMASK den Entwurf (124/ME 25. GP) zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am
1. Scheinunternehmen
Scheinunternehmen werden dazu verwendet, Lohn- und Sozialabgaben systematisch zu verkürzen. Neu gegründete oder bereits bestehende – und bislang nicht rechtswidrig agierende – Gesellschaften werden dazu übernommen bzw verwendet. Sie dienen als Anmelde- und Verrechnungsvehikel, indem sowohl tatsächlich beschäftigte Personen als auch Personen ohne tatsächliche Beschäftigung (bei) der Sozialversicherung, der BUAK oder der Finanzbehörde (an)gemeldet werden. Letzteren wird dadurch de facto ein umfassender Versicherungsschutz vermittelt. Bei tatsächlich Beschäftigten wird deren wahrer Vertragspartner bzw Arbeitgeber regelmäßig verschleiert. D...