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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 657

Bankenpaket und KESt-Anpassung in Begutachtung

Am hat das BMF zwei „Vorboten“ der Steuerreform in Begutachtung versandt: das sogenannte „Bankenpaket“ und eine Änderung des Endbesteuerungsgesetzes. Das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesen (BankwesengesetzBWG) geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters (Kontenregistergesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-GesetzGMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden, soll Finanzbehörden künftig den Zugriff auf durch das Bankgeheimnis geschützte Informationen erleichtern. Um ungewollte Kapitalabflüsse hintanzuhalten, soll parallel eine Meldepflicht aller Kreditinstitute hinsichtlich größerer Kapitalabflüsse bereits für den Zeitraum ab bestehen. Mit den Änderungen im Endbesteuerungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, zwei unterschiedliche KESt-Sätze einfachgesetzlich festzulegen. Zudem sollen die Änderungen in der Kapitalvermögensbesteuerung, die durch das BBG 2011 vorgenommen wurden, verfassungsrechtlich abgesichert werden. Die Begutachtungsfrist läuft jeweils bis .

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