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SWK 13, 5. Mai 2015, Seite 629

Ist die Immobilienertragsbesteuerung von Altvermögen verfassungskonform Gesetz geworden?

Der Normenprüfungsantrag des BFG an den VfGH und dessen mögliche Auswirkungen

Stephanie Novosel, Yvonne Novosel und Alexandra Patloch

Mit Beschluss vom , RN/1100002/2015, SWK 11/2015, 532, äußerte das BFG Bedenken hinsichtlich der verfassungskonformen Gesetzwerdung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen und stellte aufgrund einer möglichen Verletzung des Vertrauensschutzprinzips den Antrag zur Aufhebung der betreffenden Normen an den VfGH. Die Beseitigung der verfassungswidrigen Bestimmung zur Besteuerung von Altvermögen hätte nach Ansicht des BFG – mangels legistisch sinnvoller Trennung – eine Aufhebung des gesamten Regelwerks der Immobilienertragsteuer zur Folge. Dieser Beitrag stellt die Rechtsauffassung des BFG dar und geht auf mögliche Folgewirkungen im Hinblick auf die Aufhebung der Regelungen zur Immobilienertragsbesteuerung ein.

1. Verfassungsrechtliche Bedenken

Während im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 eine Erhöhung des Immobilienertragsteuersatzes von 25 % auf 30 % vorgesehen ist, hat das BFG einen Antrag auf Aufhebung des gesamten Regelungsinhalts der Immobilienertragsbesteuerung gestellt. Als Begründung wurde angeführt, dass eine verfassungskonforme Einführung der Besteuerung von sogenanntem Altvermögen nicht erkannt wurde. Bereits in einem im Vorjahr in der SWK erschienenen Beitrag zur Ve...

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