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Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen (§ 15 EStG)
Ein Beschwerdeführer erhielt einen Kredit von seinem Arbeitgeber (einer Bank) und musste im Jahr 2010 dafür den geldwerten Vorteil in Höhe von 3,5 % als Einnahmen versteuern. Dagegen erhob er Beschwerde, weil die 3,5 % über der marktüblichen Verzinsung von Krediten fremder Bankkunden lägen. Der VwGH hat die Beschwerde abgewiesen mit der Begründung, dass eine Pauschalierung selbst dann zulässig sei, wenn es dabei zu Härtefällen kommt ( 2012/15/0003).