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E-Books und Hörbücher: Keine Bücher im Sinne des UStG?
EuGH verwehrt ermäßigten Steuersatz
Der EuGH hat am in zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich bzw Luxemburg klargestellt, dass auf die Lieferung elektronischer Bücher (E-Books) – im Gegensatz zu Büchern aus Papier – der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden kann. Im folgenden Beitrag sollen, ausgehend von dieser Entscheidung, die Rechtsansicht des EuGH sowie die österreichische Rechtslage kritisch hinterfragt werden.
1. Die Entscheidungen des EuGH
Gemäß Art 98 Abs 1 MwStSyst-RL können die Mitgliedstaaten einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden. Die ermäßigten Steuersätze sind nur auf die Lieferung von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar (Art 98 Abs 2 MwStSyst-RL).
Seit dem (Inkrafttreten der RL 2009/47/EG – Änderung der MwStSyst-RL) lautet Anhang III Nr 6 der MwStSyst-RL: „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnliche Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder Manuskripte, Landkarten und hydrografische oder sonstige Karten), Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständ...