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Übergangsgewinn: Bewertung
Maßgebend für die Bewertung im Zusammenhang mit dem Übergangsgewinn sind die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag aus der Sicht der Bilanzdarstellung. – (§ 6 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( 2012/13/0053)