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SWK 11, 10. April 2015, Seite 570

Reform des Straf- und Erbrechts in Begutachtung

Kampf gegen Scheinanmeldungen – einheitliche Regelung der Bilanzfälschung im StGB – Erleichterungen im Pflichtteilsrecht

(SWK) – Am wurde der Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015, am jener zum Erbrechtsänderungsgesetz (ErbRÄG) 2015 zur Begutachtung versandt. Die Strafrechtsreform widmet sich ua einer einheitlichen Regelung der „Bilanzfälschung“ im StGB. Die Änderungen im Erbrecht betreffen schwerpunktmäßig eine Reform des Pflichtteilsrechts unter Berücksichtigung unternehmerischer Interessen. Die Begutachtungsfrist des Entwurfs zum „StGB 2015“ endet am , jene des Entwurfs zum ErbRÄG 2015 am .

1. Strafrechtsreform

Der Entwurf sieht im Allgemeinen eine Senkung der Strafdrohungen im Bereich der Vermögensdelikte und eine Anhebung der Strafdrohungen für die qualifizierte Körperverletzung vor. Weiters wird eine Neugestaltung der Fahrlässigkeitsdelikte angestrebt. Dem technischen Fortschritt wird vor allem durch die Empfehlungen im „Cybercrime-Bereich“ und dem Vorschlag eines neuen Tatbestands des Ausspähens von Daten eines unbaren Zahlungsmittels Rechnung getragen.

Im Kampf gegen Sozialbetrug, insb Scheinanmeldungen, soll die vorgeschlagene Änderung des § 153d StGB eine effizientere Bekämpfung durch die strafrechtliche Erfassung aller „betrügerischen“ Anmeldungen und die Erweiterung der Strafbarkeit auf das „Vermitteln“ bzw...

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