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Sicherstellung und Haftung
Sicherung der Abgabenansprüche gegenüber potenziellen Tätern eines Finanzstrafverfahrens
Gerichtsverfahren dauern regelmäßig lange, womit die Gefahr besteht, dass entsprechende Mittel, die zur Abdeckung der Abgaben dienen, bis zur Verurteilung nicht mehr vorhanden sind. Im Erkenntnis vom , Ro 2014/16/0070, 0071, hatte sich der VwGH mit der Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrags gegenüber einem potenziell Haftenden auseinanderzusetzen.
1. Rechtslage
1.1. Sicherstellungsauftrag
Die Abgabenbehörde kann, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit einen Sicherstellungsauftrag erlassen. Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach (§ 4 BAO) mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd § 232 Abs 1 BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.
Eine Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid i...