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SWK 11, 10. April 2015, Seite 546

Nachweisführung für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Spezialfall „Missing Trader“

Karin Kaufmann

Welche Unterlagen sind bei Nachweis eines „missing trader“ vom liefernden Unternehmen vorzulegen, um die Steuerfreiheit gemäß Art 6 iVm Art 7 UStG 1994 zu erhalten, bzw können etwaige Unterlagen noch nachgereicht werden?

1. Sachverhalt

Das Unternehmen A mit Sitz in Österreich betreibt einen Großhandel für diverse Waren. Kunden des Unternehmens A sind ausschließlich Unternehmer im In- und Ausland. Waren für Kunden aus EU-Mitgliedstaaten werden entweder mit Spediteur an den Kunden versendet, oder der Kunde bzw eine bevollmächtigte Person holt die Waren bei A selbst ab. Im Rahmen eines Informationsaustauschs gemäß Art 7, 15, 16 und 25 bis 27 der VO 904/2010/EU wird die österreichische Finanzverwaltung darauf aufmerksam, dass der Kunde B, der Waren bei A abholt (Abholfall) und eine gültige UID-Nummer besitzt, im Sitzstaat keine innergemeinschaftlichen Erwerbe erklärt bzw für die ausländische Steuerbehörde nicht verfügbar ist. Die vom Unternehmen A vorgelegten Unterlagen sind mangelhaft (keine Verbringungserklärung, kein Nachweis der Beauftragung des Abholenden etc) und weisen nicht zweifelsfrei nach, dass die Waren in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt sind.

2. Gesetzliche Grundlagen innergemeinscha...

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