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Nachweisführung für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Spezialfall „Missing Trader“
Welche Unterlagen sind bei Nachweis eines „missing trader“ vom liefernden Unternehmen vorzulegen, um die Steuerfreiheit gemäß Art 6 iVm Art 7 UStG 1994 zu erhalten, bzw können etwaige Unterlagen noch nachgereicht werden?
1. Sachverhalt
Das Unternehmen A mit Sitz in Österreich betreibt einen Großhandel für diverse Waren. Kunden des Unternehmens A sind ausschließlich Unternehmer im In- und Ausland. Waren für Kunden aus EU-Mitgliedstaaten werden entweder mit Spediteur an den Kunden versendet, oder der Kunde bzw eine bevollmächtigte Person holt die Waren bei A selbst ab. Im Rahmen eines Informationsaustauschs gemäß Art 7, 15, 16 und 25 bis 27 der VO 904/2010/EU wird die österreichische Finanzverwaltung darauf aufmerksam, dass der Kunde B, der Waren bei A abholt (Abholfall) und eine gültige UID-Nummer besitzt, im Sitzstaat keine innergemeinschaftlichen Erwerbe erklärt bzw für die ausländische Steuerbehörde nicht verfügbar ist. Die vom Unternehmen A vorgelegten Unterlagen sind mangelhaft (keine Verbringungserklärung, kein Nachweis der Beauftragung des Abholenden etc) und weisen nicht zweifelsfrei nach, dass die Waren in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt sind.