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Die Besteuerung von Zinserträgen beim Kreditschuldner
Erfassung als Einnahmen zum allgemeinen Steuertarif
Die aktuelle Wirtschafts-, Währungs- und Zinssituation kann in verschiedenen Bereichen zu Konstellationen führen, die aus steuerlicher Sicht ungewöhnlich sind. Im folgenden Beitrag wird insbesondere die Besteuerung von Zinserträgen beim Kreditschuldner untersucht.
1. Abgrenzung der Fragestellung
1.1. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungsdarlehen
Zum Euro volatile Währungen sind selbstverständlich Kursschwankungen ausgesetzt. Fremdwährungskreditnehmer (zB Franken, Yen) müssen daher (in Euro umgerechnet) am Ende der Laufzeit im Vergleich zur Kreditaufnahme einen höheren oder niedrigeren Betrag zurückzahlen. In den EStR wird die Ansicht vertreten, dass die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens zu Einkünften iSd § 27 Abs 3 EStG führt. Diese Auffassung überzeugt uE nicht, da Verbindlichkeiten kein Kapitalvermögen des Schuldners sind. Darüber hinaus ist aus teleologischer Sicht zu bedenken, dass eine Subsumtion unter § 27 EStG dazu führen würde, dass auch sämtliche Schuldnachlässe im privaten Bereich (zB bei Bankkrediten oder Ratenkäufen) als Kapitaleinkünfte zu erfassen wären. Die Besteuerung dieses Massenphänomens kann bei der Schaffung des § 27 Abs 3 EStG uE nicht iSd Gesetzgebers gewesen sein.
1.2. „Negativzinsen“
Manch...