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SWK 10, 1. April 2015, Seite 528
Verfahren: Schätzung
Die Schätzungsberechtigung setzt kein Verschulden, zB am Fehlen von Aufzeichnungen, voraus. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( 2012/13/0107)