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Kfz-Sachbezug
Gemäß § 4 Abs 1 der zu § 15 Abs 2 EStG 1988 ergangenen Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBI II 2001/416, ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, dessen nähere Bestimmung der Höhe nach im vorliegenden Fall nicht strittig ist, anzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer „die Möglichkeit“ besteht, „ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen“. Steht Dienstnehmern ein Privat-PKW zur Verfügung, so liegt eine Privatnutzung der Firmen-PKW nicht unbedingt nahe. – (§ 15 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/13/0074)