Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Spekulationsgeschäft: Dachbodenausbau
Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 (in der im Beschwerdefall anzuwendenden Stammfassung) sind selbst hergestellte Gebäude (nicht jedoch Grund und Boden) von der Besteuerung als Spekulationsgeschäft ausgenommen. Eine – sei es auch erhebliche – Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen des Gebäudes begründet weiters eine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs 2 Z EStG 1988 noch nicht. Ein Dachbodenausbau bzw die Herstellung von Dachgeschoßwohnungen stellt ebenfalls noch keinen „Hausbau“ im Sinne der erstmaligen Errichtung eines Gebäudeobjekts dar, selbst wenn die „gesamte Dachhaut“ und der Dachstuhl des bisherigen Gebäudes entfernt werden mussten. – (§ 30 Abs 2 Z EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/13/0154)