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Steuergestaltung und Offshore-Strukturen
Grenzen des gegenseitigen berechtigten Vertrauens zwischen Mandant und Berater
Steuergestaltung, insbesondere unter Nutzung von Offshore-Strukturen, erfolgt regelmäßig unter Beiziehung von Steuerexperten. Der Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 (Hrsg Roman Leitner) – der kürzlich im Linde Verlag erschienen ist – widmet sich ausführlich der Thematik, unter welchen Voraussetzungen sich ein Steuerpflichtiger (Mandant) auf die Rechtsauskunft bzw das Arbeitsergebnis seines Steuerberaters verlassen und – umgekehrt – unter welchen Voraussetzungen der Berater auf ihm erteilte Auskünfte, insbesondere im Zusammenhang mit Offshore-Gestaltungen, vertrauen darf.
Der vorliegende Beitrag ist die Zusammenfassung des ausführlichen Beitrags in Finanzstrafrecht 2014.
1. Vertrauensgrundsatz
Bei jeder Form des Zusammenwirkens von Steuerpflichtigem und seinem steuerlichen Vertreter – gleich, ob bei Planung und Umsetzung steueroptimierender Strukturen oder Ausfertigung einer Steuererklärung – stellt sich die Frage nach den Grenzen des gegenseitigen berechtigten Vertrauens.
Diese Grenzen werden ganz wesentlich von dem zunächst für den Straßenverkehrsbereich entwickelten Vertrauensgrundsatz bestimmt, der in der Folge per analogiam auch für verschiedenste andere Lebensbereiche herangezogen ...