Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles zur Steuerentlastung von KESt auf Dividendenausschüttungen
Jüngste Aussagen des BMF zu Sofortentlastung und Rückerstattung
Dividenden von in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaften unterliegen bei Ausschüttung grundsätzlich einer 25%igen Kapitalertragsteuer (KESt), die an der Quelle einzubehalten ist. Abhängig vom jeweiligen Anteilseigner bestehen verschiedene Möglichkeiten der KESt-Entlastung.
1. Besteuerung der Dividendenausschüttungen
Ausländische Anteilseigner können unter bestimmten Voraussetzungen die KESt-Entlastung einerseits direkt an der Quelle geltend machen, sodass bereits der KESt-Abzug unterbleibt (Sofortentlastung). Alternativ kann die zunächst einbehaltene KESt im Rahmen eines Rückerstattungsverfahrens vom Anteilseigner rückgefordert werden. Insbesondere bei der Sofortentlastung ist dabei stets zu bedenken, dass Steuerschuldner zwar der ausländische Anteilseigner ist, die Steuer aber im Haftungsweg von der inländischen dividendenauszahlenden Gesellschaft geltend gemacht werden kann. Somit ist jegliche Änderung bei den Voraussetzungen für die KESt-Entlastung sowohl für den ausländischen Dividendenempfänger als auch für die ausschüttende österreichische Gesellschaft von großer Relevanz. Zu beiden Methoden der KESt-Entlastung hat das BMF in jüngster Vergangenheit neue Aussagen getroffen...