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SWK 9, 20. März 2015, Seite 466

Flächenwidmungspläne und die Befreiung von der ImmoESt und GrESt

Flächenwidmungspläne sind behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland

Reinhold Beiser

Tauschen Nachbarn Grundflächen, um eine bessere Bebaubarkeit zu erreichen, stellt sich die Frage, ob solche Tausch- oder Ringtauschvereinbarungen von der ImmoESt und GrESt befreit sind.

1. Ein Beispiel

Drei Nachbarn tauschen Grundflächen, um eine bessere Bebaubarkeit zu erreichen. Die Gemeinde (Raumplanungsausschuss und Bürgermeister) bestätigt das öffentliche Interesse an einer besseren Gestaltung von Bauland.

2. Die Flächenwidmung der Gemeinden

Der Grenzverlauf und die Abstandsflächen nach den Baugesetzen werden durch einen Tausch von Grundflächen geändert. Die Raumplanung hat diese Änderungen im Tatsachenbereich zu berücksichtigen. Allenfalls sind Änderungen des Flächenwidmungsplans notwendig. Die Gemeinde hat als Raumplanungsbehörde jedenfalls die neue Sachlage in ihrer Raumplanung zu berücksichtigen: Flächenwidmungspläne haben die öffentlichen Interessen an ausreichendem Bauland mit einer entsprechenden Erschließung (Verkehr, Kanal, Wasser etc) und an Freiland (Grünland, Wald etc) zu sichern. Siehe zB die Ziele nach §§ 1 und 27 Tiroler Raumordnungsgesetz und §§ 29 und 35 Tiroler Raumordnungsgesetz zu Flächenwidmungsplänen.

3. Die Befreiung von der ImmoESt nach § 30 Abs 2 Z 4 EStG und von der GrESt na...

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