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GesRZ 3, Juni 2020, Seite 208

GmbH: Verbotene Einlagenrückgewähr

§§ 82 und 83 GmbHG

Leistet eine GmbH die Rückzahlung für einen Privatkredit eines Gesellschafters, so liegt darin eine unzulässige Einlagenrückgewähr.

(OLG Linz 6 R 144/19t; LG Linz 4 Cg 84/19v)

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wurden von der klagenden GmbH zwischen März 2017 und Jänner 2019 auf den Privatkredit des Beklagten, ihres Gesellschafters, insgesamt 21.236 € geleistet.

  • Die Vorinstanzen qualifizierten dies als unzulässige Einlagenrückgewähr und gaben der Klage der Gesellschaft auf Rückzahlung dieses Betrags statt.

  • Das Berufungsgericht ließ die Revision mit der Begründung zu, es habe keine oberstgerichtliche Judikatur zu einem Fall aufgefunden werden können, in dem der Geschäftsführer einer GmbH aus Mitteln der GmbH den Privatkredit eines Gesellschafters zurückgezahlt hat, und weil die für die Austauschgeschäfte vertretene Kommentarmeinung von Bauer/Zehetner (in Straube/Ratka/Rauter, GmbHG, § 83 Rz 33) und der Umkehrschluss, dass ohne Austauschgeschäft eine Minderung des Rückforderungsanspruchs nicht in Betracht kommt, noch nicht durch oberstgerichtliche Judikatur untermauert seien.

  • Der OGH wies die Revision des Beklagten zurück.

S. 209Aus der Begründung des OG...

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