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Rechtsgrundlagen für die Korrektur der Besteuerung von Offshore-Strukturen
Ort der Geschäftsleitung, inländische Betriebsstätte, Verrechnungspreise
Offshore-Strukturen werfen in der steuerlichen Praxis vielfältige Probleme auf. Von besonderem Interesse erscheinen die wesentlichen Strategien der Abgabenbehörde, um Offshore-Strukturen die steuerliche Anerkennung zu versagen (Einkünftezurechnung, Ort der Geschäftsleitung, inländische Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Missbrauch, Scheingeschäft). In einer Artikelserie werden in den nächsten SWK-Heften die Zusammenfassungen der ausführlichen Beiträge im Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 (Hrsg Roman Leitner) – der kürzlich im Linde Verlag erschienen ist – dargestellt.
Der vorliegende Beitrag widmet sich abgabenrechtlichen Grundsatzfragen von Offshore-Strukturen, insb den Fragen des Ortes der Geschäftsleitung, einer inländischen Betriebsstätte sowie der Korrektur anhand fremdüblicher Verrechnungspreise.
1. Bekämpfung von Offshore-Strukturen
Der inländische Ort der Geschäftsleitung, die Inlandsbetriebsstätte sowie Verrechnungspreise sind durchaus wirksame Instrumentarien der österreichischen Finanzverwaltung zur Bekämpfung von Offshore-Strukturen. Die genannten „Korrekturvorschriften“ knüpfen dabei an unterschiedliche Steuersubjekte an. Während mit dem inländischen Ort der Geschäftslei...