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SWK 8, 10. März 2015, Seite 432

FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern

Neuerungen bei der Anmeldung ausländischer Unternehmer

Die Anmeldung von Unternehmen zu FinanzOnline ist im Erlass vom , 50 0501/9-IV/04, Zusammenfassung und Verlängerung der Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern, näher geregelt und wurde kürzlich mit Erlass vom , BMF-220400/0004-V/8/2015, aktualisiert. Neu gefasst wurde insbesondere Teil 3 (Anmeldung von „ausländischen“ Unternehmern).

1. Anmeldung von Unternehmern – Grundsätzliches

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung von juristischen Personen und Personengesellschaften muss persönlich bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis (§ 13 AVOG 2010) erfolgen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung von einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht (§ 3 Abs 1 FOnV 2006) durchgeführt wird. Die anzumeldende Unternehmerin/der anzumeldende Unternehmer kann entscheiden, ob die Zugangskennungen (Teilnehmer-Identifikation – TID, Benutzer-Identifikation – BENID und persönliche Identifikationsnummer – Start-PIN) entweder persönlich übergeben oder mit RSa-Brief an die angegebene Adresse zugestellt wird.

Zur Vereinfachung dieser Vorgehensweise bestehen aufgrund der bisher...

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