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Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges Wirtschaftsgut
(B. R.) – Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-PKW bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Bei dieser Möglichkeit handelt es sich um konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, wenn es nach Einräumung der Optionen nur noch vom Verhalten des Betriebsinhabers abhängig ist, ob er ein Fahrzeug zu einem fest vereinbarten Preis (hier: zu ca einem Drittel des aktuellen Verkehrswerts) selbst erwerben bzw die Möglichkeit des vorteilhaften Erwerbs auf einen beliebigen, von ihm zu benennenden Dritten (hier: Ehegatten) übertragen will. Für ein Wirtschaftsgut spricht auch, dass sich der Entnehmende die Erlangung der Vorteile auch etwas hat kosten lassen, indem er in der begründeten Erwartung des Andienungsrechts hohe Leasingraten gezahlt hat (BFH , X R 20/12).