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BFG-Entscheidung zu Vollamortisationsleasing und Optionen
Bei Vorliegen von Optionen ist auch von deren Ausübung auszugehen
Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/5100818/2009, bei einem Vollamortisationsvertrag im Rahmen eines Sale-and-lease-back- Vertrags das Vorliegen von Kaufoptionen angenommen und deren Ausübung als gegeben angenommen. Nach Besprechung dieser Entscheidung sollen verschiedene Sachverhaltskonstellationen analysiert werden.
1. Sachverhalt
Das BFG hatte über den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie (IZP) zu entscheiden. Eine GmbH hatte 2004 Wirtschaftsgüter im Rahmen eines Mietkaufs erworben. Da in diesem Fall nur das zivilrechtliche Eigentum vorbehalten ist, wirtschaftlich aber der Käufer zur Zahlung sämtlicher Raten verpflichtet ist, geht das wirtschaftliche Eigentum ab ovo auf den Käufer über. Daher stand 2004 auch unstrittig die IZP zu.
2006 wurde über dieselben Wirtschaftsgüter ein Sale-and-lease-back-Vertrag abgeschlossen. Im Ergebnis hat also eine Umfinanzierung stattgefunden. Statt der Mietkaufraten hat die GmbH nunmehr die Leasingraten an den Leasinggeber zu bezahlen. Da sich in zwei Jahren bei Maschinen wohl kaum stille Reserven gebildet haben und wegen des Ratenkaufes auch die Liquidität kaum eine Rolle gespielt haben kann, wird es sich vermutlich um Konditions- oder Bonitätsfrag...